Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Börde zum 01.01.2013.
Herr Jakobi erklärt, dass die bisherige Richtlinie, die seit 2007 mit der Kreisfusion besteht, unter zwei Gesichtspunkten überarbeitet wurde: 1. Anpassung von Inhalten zu objektiven Entwicklungen in der Jugendarbeit seit 2007 2. Die neue Richtlinie sollte grundsätzlich anwenderfreundlicher sein.
Die sich anschließende Diskussion wird im Folgenden nur mit Schwerpunkten wiedergegeben und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Herr Sacher berichtet, dass der Unterausschuss in seiner letzten Sitzung festgestellt hat, dass die neue Richtlinie sehr übersichtlich gestaltet und handlungsorientiert ist. Er stellt den Antrag, die Punkte 2.1 (S. 7) und 2.2 „Förderung der kreisweiten Kinder- und Jugendarbeit“ (S. 9) noch einmal zu überdenken. Hier gibt es erhebliche Einschränkungen. Es sollte bei der Personalkostenförderung von jährlich maximal 27 000 € (Kürzung auf 25 000 € wurde im Entwurf ausgewiesen) für „Träger mit kreisweiter Tätigkeit“ bleiben. Als zweiten Punkt spricht er die im Entwurf enthaltene Gleichstellung der Zuwendung für eine Vollzeitstelle von 70 v. H. der Gesamtpersonalausgaben für örtliche und kreisweit tätige Träger an. Hier gab es im Unterausschuss die einheitliche Meinung, dass für kreisweit tätige Träger eine Förderung von maximal 90 v. H. angemessen sei.
Herr Dill unterstützt den Antrag von Herrn Sacher, kann aber das Anliegen, die Personalkostenförderung von jährlich maximal 27 000 € zu belassen, nicht mittragen, da es bereits einen Beschluss in der Vergangenheit hinsichtlich der beiden Fördersummen jährlich max. 25 000 € und 21 000 € für kreisweite und örtlich tätige Träger gibt.
Herr Schmidtgen schätzt die Situation der kreisweit agierenden Träger wirklich problematischer in der Aufwendung ein und würde den Antrag von Herrn Sacher unterstützen wollen.
Es besteht Einigkeit darin, die Korrektur von 70 auf 90 % für die Zuwendung einer Vollzeitstelle der kreisweit tätigen Träger als Schreibfehler im Entwurf der Richtlinie zu betrachten, da es bereits einen diesbezüglichen Beschluss gibt. Herr Sacher zieht daraufhin seinen Antrag zurück.
Nach dem Vorschlag von Frau Dr. Dutschko, die Prozentsätze 70 und 90 nicht festzuschreiben für den Fall, dass ein Träger über genügend Eigenmittel verfügt und um die Trägervielfalt zu sichern, entsteht eine rege Diskussion zur Formulierung. In deren Ergebnis wurde die Änderung der Formulierung auf Seite 7 „in der Regel bis zu 70 v. H.“ und auf der Seite 9 „in der Regel bis zu 90 v. H.“ einstimmig angenommen.
Auf Anfrage von Herrn Schindler, führt Frau Brandt aus, dass 2012 bis maximal 27 000 € gefördert wurde, für das Jahr 2013 wären es bis maximal 25 000 €. Herr Schindler würde gut funktionierende Regelungen beibehalten wollen. Herr Jakobi verweist in diesem Zusammenhang auf die bestehende Beschlusslage.
In der weiteren Diskussion geht es vornämlich um die Punkte 3.1 Außerschulische Kinder- und Jugendbildung und 3.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Die hier von der Verwaltung gemachten Vorgaben bilden ein zu straffes Korsett bezogen auf die Anzahl der Teilnehmer, die Zeitdauer pro Bildungseinheit, die Anzahl der vorgegebenen Tage und dass jeder Träger nur einmal gefördert werden kann.
Die förderfähigen Teilnehmer sollten nicht auf ein Alter von 12 bis 18 eingegrenzt werden (S. 11 und 13). Ebenfalls sollte nicht am grünen Tisch entschieden werden, was wirklich eine Bildungsmaßnahme ist. Dabei sollten nicht organisatorische Fragen betrachtet werden sondern Inhalte der Maßnahme im Mittelpunkt stehen. Frau Herzig erläutert im Punkt 3.1 und 3.2 - Was wird gefördert? Hier sollten besondere Angebote mit besonderen Inhalten unterbreitet werden, welches eine bestimmte Zeitdauer und Einheiten voraussetzt. Diese Veranstaltungen sollten eine andere Qualität haben. Aus der Diskussion nimmt Frau Herzig mit, dass hierzu noch eine stärkere inhaltliche Untersetzung erfolgen sollte, damit die Kriterien deutlicher werden, wonach entschieden wird. Frau Dr. Dutschko wünscht sich, dass auch festgelegt wird, was ist außerschulische Kinder- und Jugendbildung. Die Eingrenzung ist für sie zu stark.
Die Formulierung „je Antragsteller ist nur eine Veranstaltung...“ sollte konkretisiert werden. Hier sollte es nach Einrichtungen gehen und nicht nach Träger.
Herr Jakobi hebt noch einmal hervor, dass sich die Förderung an den Inhalten der Jugendarbeit orientieren sollte und begründet damit den Wunsch, eine entsprechende Planung für das Jahr 2013 vorzunehmen. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollten und müssen sehr zielgerichtet eingesetzt werden. D. h. wir sollten schon Konkret sagen was wir zukünftig fördern wollen und dies muss sich am Inhalt orientieren.
Angemahnt wird ein Schreibfehler auf der Seite 4, der korrigiert wird: „Gefördert werden nur Träger, die einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 v. H. der entsprechenden ...“
Frau Schünemann äußert, dass für sie diese Diskussion nicht Theorie und Praxis zusammenführt, wenn alles so fest in Regeln gepresst wird.
Herr Dill äußert Unverständnis für die Senkung der Fördermittel für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf Seite 13: „Der Zuschuss beträgt 7.50 € je Tag und Teilnehmer ohne Übernachtung.“ Hier gab es vorher 10 €. Frau Herzig sichert diesbezüglich eine Überprüfung zu.
Auf Vorschlag von Herrn Schindler, eine Liste durch die Verwaltung auszugeben, auf der negative Projekte dargestellt werden, erklärt sich Herr Jakobi bereit, um eine Negativdiskussion/Liste zu vermeiden, Projekte aufzuführen, an denen wir uns orientieren sollten.
19.05 Uhr – Frau Herzig geht.
Herr Schmidtgen mahnt an, dass in der Richtlinie keine Regelung zur Einrechnung des An- und Abreisetages zu finden ist.
In der weiteren Diskussion geht es um die 5 € Aufwandsentschädigung pro Betreuer und Tag bei der Erholung, die neu aufgenommen wurden. Hier wird eine Überprüfung gefordert bzw. sei das Verfahren dazu noch zu besprechen.
Herr Dill bezieht sich auf den Pkt. 5.2 – allgemeine Kinder- und Jugendprojekte, Jugendfreizeit. Er möchte hier die Aussage: „Lebensmittelausgaben dürfen max. 20 v. H. der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.“ geändert haben auf mindestens 30 v. H. Es sollte nicht wieder abhängig vom sozialen Status Essengeld kassiert werden müssen. Frau Brandt verweist auf eine Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt, wonach sie angehalten wurde, überhaupt keine Lebensmittel zu finanzieren, Ausnahmen bilden Erholungen, die über Tag und Nacht gehen. Sie würde bei dem Prozentsatz bleiben wollen.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Dutschko zum Betreuerschlüssel bei vielen integrativen Maßnahmen von 1 : 4 wird zugesichert, hier eine genauere Definition aufzunehmen.
Herr Telschow verkündet, dass die überarbeitete Vorlage noch einmal in der Dezembersitzung des Jugendhilfeausschusses zur Abstimmung vorgelegt werden sollte. Vorher wird auch noch einmal der Unterausschuss tagen.
Herr Jakobi zieht den Beschlussvorschlag zurück.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Börde zum 01.01.2013.
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