Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen zwischen dem Landkreis Börde und den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Do, 15.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
869/70/2012 Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen zwischen dem Landkreis Börde und den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Torka
Prost Fachbereichsleiterin 1
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Natur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schlüter, Edeltraud

Herr Torka erklärt, dass die Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes eine Pflichtaufgabe der Landkreise als Untere Naturschutzbehörde gemäß Bundesnatur-schutzgesetz in Verbindung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, ist

Herr Torka erklärt, dass die Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes eine Pflichtaufgabe der Landkreise als Untere Naturschutzbehörde gemäß Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, ist. Die noch heute gültigen Landschaftsrahmenpläne sind veraltet und dringend fortschreibungsbedürftig, da sie in der Regel in den Altkreisen vor der ersten Kreisgebietsreform 1994 erarbeitet wurden und eine Zusammenführung und inhaltliche Weiterentwicklung  bisher nicht stattfand.

 

Da die Regionale Planungsgemeinschaft die Aufstellung eines neuen Regionalen Entwicklungsplanes plant, ist für den darin enthaltenen Umweltbericht ein aktueller Landschaftsrahmenplan erforderlich.

 

Um Kosten zu minimieren, hat sich der Landkreis Börde bereit erklärt, die Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung auf Grundlage der beiliegenden Zweckvereinbarung für die Mitgliedslandkreise Landkreis Jerichower Land und Salzlandkreis zu übernehmen.

 

Der Landkreis Börde wird für die Aufgaben befristet Fachpersonal einstellen, der Arbeitsort der Planungsgruppe wird sich in Räumlichkeiten der Regionalen Planungsgemeinschaft in Magdeburg befinden. Die Sachkosten und die Kosten für das Personal werden anschließend bzw. während der Laufzeit nach einem Flächenschlüssel auf die Landkreise aufgeteilt.

 

Herr Torka bittet um Zustimmung dieser Zweckvereinbarung.

 

Herr Senkel erkundigt sich, ob diese Gelder bereits im Haushalt eingestellt sind. Wenn ja, interessieren ihn die Haushaltsstellen und wo das Geld herkommt.

 

Herr Torka informiert, dass diese Aufgaben erst 2013 in Angriff genommen werden soll und über den Haushalt 2013 noch nicht beraten wurde. Wenn die Zweckvereinbarung beschlossen wird, werden die Kosten auch aufgenommen.

 

Herr Zahn findet es merkwürdig, dass 20 Jahr nichts gemacht wurde, obwohl der Landschaftsrahmenplan eine Pflichtaufgabe des Landkreises ist

 

Er stimmt der Vorlage nur dann zu, wenn die zusätzlichen Kosten für diese Aufgaben auch an anderer Stelle im Haushalt eingespart werden.

 

Herr Torka meint, dass alle Landkreise in Sachsen-Anhalt gehofft und darauf gewartet haben, dass die Fortschreibung gefördert wird, da die Erstellung der Landschaftsrahmenpläne damals zu 80 % vom Land gefördert wurde. Ohne die zwingende Tatsache, dass der Regionale Entwicklungsplan erstellt wird, hätte der Landkreis sicherlich noch 2 Jahre gewartet.

 

Keine Verwaltung in Sachsen-Anhalt ist in der Lage, die Landschaftsrahmenpläne nebenher aufzustellen und fortzuschreiben

 

Es gibt jetzt natürlich eine ganze Reihe von Daten, die eingearbeitet werden müssen. Der Landkreis fängt nicht bei Null an, aber die alten Pläne müssen erst einmal digitalisiert werden, weil sie letztendlich die Voraussetzung für eine Fortschreibung sind. Es gibt auch viele Fachdaten, die in den unterschiedlichsten Formaten vorliegen, die aufbereitet werden müssen.

 

Herr Zahn meint, dass wieder eine Arbeitsgruppe zusammensitzt und den Landesentwicklungsplan entwickelt und die Mitglieder des Ausschusses relativ wenig Flexibilität haben, um ihre Interessen, die sie im Landkreis verfolgen, zu verwirklichen.

 

Herr Torka erklärt, dass der Landschaftsrahmenplan der Landschaftsrahmenplan des Landkreises ist und dass er während der Erstellung über den Stand im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss berichten wird.

 

Frau Prost ergänzt, dass der Landkreis in der Pflicht steht diese Aufgabe zu erfüllen und auch das Fachpersonal bereitzustellen hat. Der Landkreis wird dieses Fachpersonal befristet einstellen, da jetzt nur einmalig diese Pflichtaufgabe zu erfüllen ist. Es sind in der Regel Landschaftsplaner, die die Verwaltung in der Größenordnung nicht hat.

 

Herr Behrens merkt an, dass die Vorlage hier im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss behandelt wird und nur hinsichtlich der fachlichen Seite zu beurteilen ist. Der Ausschuss kann aber dem Finanzausschuss den Hinweis geben, sich noch einmal genauer mit dem Haushalt 2013, was die Bereitstellung der Finanzen für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes angeht, anzusehen. 

 

Die Vorlage wird bei 2 Stimmenthaltungen mit dem geänderten Deckblatt zur Weiterleitung an den Kreisausschuss und Kreistag angenommen.

 

 

Beschlussvorschlag: