Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern BE: Frau Lüder / Herr Görges  

 
 
Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: 5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde
Datum: Mi, 26.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Görges machte die Mitglieder des Fachausschusses zunächst mit den rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens und der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) vertraut

Herr Görges machte die Mitglieder des Fachausschusses zunächst mit den rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens und der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) vertraut.

Frau Lüder erläuterte die konkrete Situation in der GU Harbke. Sie gab Hinweise zur Unterbringung, Ausstattung und sozialen Betreuung. In dem Zusammenhang verwies sie auch auf die schwankenden Zuweisungsraten, die Abweichungen von der Residenzpflicht und die unterschiedlichen kulturellen Gepflogenheiten.

In der Diskussion brachten die Mitglieder zum Ausdruck, dass für Familien, bei denen ein längerer Aufenthalt absehbar sei, eine Unterbringung in Wohnungen bevorzugt werden sollte.

 

Die Fachausschussmitglieder wurden über die Bildung einer Projektgruppe, die sich mit der zukünftigen Unterbringung von Asylbewerbern und nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern im Landkreis Börde befasst, informiert. Ziel ist es für den Landkreis Börde eine angemessene Unterbringung nach zeitgemäßen, humanitären Maßstäben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu gewährleisten.

 

Derzeit wird ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erarbeitet. Die Mitglieder des Ausschusses baten darum über den Fortgang der Arbeit der Projektgruppe auf dem Laufenden gehalten zu werden.

 

Die Präsentation zum Tagesordnungspunkt wird den Mitgliedern als Protokollanlage zur Verfügung gestellt.

 

Herr Görges machte die Mitglieder des Fachausschusses zunächst mit den rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens und der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) vertraut