Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Rauschenberger gibt einen Überblick zu den wichtigen Änderungen und Arbeitsaufgaben für den Fachdienst Jugend, Gemeinden und die freien Einrichtungsträger. Mit Wirkung vom 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Es ist ein Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein Artikelgesetz, d. h. Artikel 1 – Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und Artikel 2 – Änderungen des Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder und Jugendhilfe sind für den Fachdienst Jugend, die Gemeinden und die freien Einrichtungsträger von Bedeutung. Bei der Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung gibt es ein dreistufiges Verfahren.
Änderungen im SGB VIII unter anderem:
· § 8 Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche auf Beratung · § 8a Definition des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung · § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendliche · § 45 Überarbeitung der Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung · § 47 Erweiterung der Meldepflichten · § 72a Tätigkeitsausschluss vorbestrafter Personen · §§ 79a, 74 Gesetzlicher Auftrag zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugend- hilfe
(Unterlagen werden als Anlage dem Protokoll beigefügt.)
18:10 Uhr Herr Zimmermann geht.
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