Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bericht über die ordentliche Sitzung der Arbeitsgruppe Haushaltsplanung vom 23.07.2012  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 17.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Jakobi

Herr Jakobi gibt einen Bericht der Arbeitsgruppe Haushalt vom 23.07.2012. Der Fachdienst Jugend hat von Beginn diesen Jahres an eine strenge Haushaltskontrolle durchgeführt. Ein Problem stellt die Rechnungslegung der Träger und die unvorhersehbaren Kosten dar. Der Fachdienst Jugend hat zum Planansatz 2011 für das Jahr 2012 eine nicht unerhebliche Aufstockung des Budgets erhalten. Zur Zeit ist der Fachdienst Jugend der einzige Fachdienst, wo das Budget in Gefahr ist. Gleichzeitig zeigt sich auch im Leistungsvergleich Con_sens im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine stärkere Erhöhung der Ausgaben im Landkreis Börde, obwohl eine strenge Kontrolle seitens der Leitung des Fachdienstes angeordnet und z. B. auch die Mittel für die Weiterbildung zu Gunsten der Softwareumstellung auf die Doppik fast gestrichen wurde.

Ursache für den Anstieg der Ausgaben sind sicherlich, dass der Landkreis Börde auch im Vergleich zu den anderen Landkreisen von einem sehr niedrigen Niveau kommt. Die Verwaltung ist dabei, einzelne besonders kostenintensive Fälle und ihre Laufzeiten zu analysieren.

Wir müssen uns den Fragen stellen:

-          Ab wann gewähren wir Hilfen zur Erziehung?

-          Sind es bei gleicher Leistung, die Kostengünstigsten?

-          Laufen Hilfen möglicherweise zu lange?

-          Wie konkret werden die Ziele im Hilfeplan benannt und dann auch abgerechnet?

 

Schwerpunkte bilden:

-          § 19  -  Unterbringen von Müttern oder Vätern mit Kind(ern)

-          § 20  -  Betreuung von Kindern in Notsituationen

-          § 34  -  die Heimerziehung

-          § 35a – Unterbringung seelisch behinderter Kinder und Jugendliche in stationären

Einrichtungen

 

Frau Schüler bedankte sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Sie verwies auf eine neue Richtlinie, die vom Sozialministerium über die Jugendpauschale und das Feststellenprogramm erarbeitet werden soll.

 

Herr Ackermann stellt die Frage, wie und was muss ein Gutachter für seelisch Behinderte machen.

Herr Jakobi – Leistungen nach dem SGB VIII § 35a bedürfen der gutachterlichen Prüfung

? sozialpädagogische, psychische Prüfung, ob das Kind von „seelischer Behinderung“ bedroht ist.

 

Frau Schünemann verwies noch mal darauf, dass die Fachkräfte unbedingt gebraucht werden. Mit Nachdruck müsse darauf hingewiesen werden, dass die Jugendpauschale und das Feststellenprogramm weiter so festgeschrieben wird, um die Fachkräfte weiter finanzieren zu können.

 

Herr Dill würde gern wissen, ob die Richtlinie, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde,  außer kraft gesetzt wird, wenn es eine neue Richtlinie vom Land gibt. Falls es einen Entwurf der Richtlinie vom Land gibt, bittet er darum, diese zur Kenntnis zu bekommen.

 

Herr Schindler bestärkte die Aussagen von Frau Schünemann.