Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beratung zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und seine Umsetzung im Landkreis Börde. - Vorstellung einer Übersicht zu den wichtigsten Änderungen und Arbeitsaufgaben für den Fachdienst Jugend und die Einrichtungsträger (Einheits- und Verbandsgemeinden) Hinweis: Es ist angedacht, im Unterausschuss eine Richtlinie/Leitfaden zur Umsetzung des BKiSchG im LK Börde zu entwickeln. Dieses Material sollte alle Leitungs- und Organisationsebenen berücksichtigen (Kreis und Kommunen) und für diese den Handlungsrahmen vorgeben. Ähnlich wie unsere Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder sollte der Leitfaden dann im Jugendhilfeausschuss beschlossen werden, um so für alle Beteiligten ein verbindliches Handlungsmaterial zu sein.  

 
 
ordentliche Sitzung des Unterausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: 5. WP Unterausschuss Jugendhilfe LK Börde
Datum: Mo, 03.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Nach einleitenden Worten durch Herrn Jakobi und seinem Wunsch, dass aus dieser Runde ein Diskussionspapier entsteht, das eine effektive Richtlinie für den Landkreis darstellt, erhält Herr Rauschenberger das Wort

Nach einleitenden Worten durch Herrn Jakobi und seinem Wunsch, dass aus dieser Runde ein Diskussionspapier entsteht, das eine effektive Richtlinie für den Landkreis darstellt, erhält Herr Rauschenberger das Wort. Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt er das neue BKiSchG vor und gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Änderungen und Arbeitsaufgaben für den Fachdienst Jugend und die Einrichtungsträger (Einheits- und Verbandsgemeinden)

 

Diese PowerPoint-Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt bzw. wird den Ausschussmitglieder auch als Datei zur Verfügung gestellt.

 

Zwischenfragen und Hinweise während der Präsentation:

 

Herr Dill bittet um einen aktuellen Sachstand zum „Netzwerk Frühe Hilfen“ in schriftlicher Form (Grundinformation zu Standorten, Beteiligte, Beratungsabstand). Hat der Landkreis schon Mittel für das Jahr 2012 aus der Bundesförderung erhalten?

Antwort Herr Jakobi: Ein Antragsverfahren ist noch nicht eröffnet. Voraussichtlich erhalten

wir 30 T€.

 

Auf Anfrage von Herrn Dill wird bestätigt, dass es eine Liste der 64 ausgebildeten anerkannten erfahrenen Fachkräfte im Landkreis gibt und diese auch zur Verfügung gestellt werden kann. Bei der Auswahl der Fachkräfte ging es zuerst um Einrichtungen mit genehmigten Betriebserlaubnissen.

 

In Bezug auf § 45 – Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung – Pkt. 3 – neu: Qualitätsstandards zur Beteiligung und Beschwerde der Kinder und Jugendlichen müssen konzeptionell nachgewiesen werden, um eine Erlaubnis zu erhalten, hat Herr Dill keinen Passus gefunden, der besagt, dass Kinder- und Jugendeinrichtungen im Sinne von Clubs erlaubnispflichtig sind. Seine Frage: Darum gelten bestimmte Voraussetzungen (Qualitätsstandards) hier nicht?

Frau Brandt erinnert, dass dies direkte Auswirkungen auf den § 74 – Förderung der freien Träger – hat. Hier muss die AG nach 78 tätig werden, um entsprechende Qualitätsstandards festzulegen und Inhalte, die hier auch gefordert sind.

Herr Dill möchte von der Verwaltung zur nächsten Ausschusssitzung folgende Frage beantwortet haben: Gelten die Anforderungen als gegeben, wenn er nach DIN ISO 9001 zertifiziert ist?

 

Frau Brandt erklärt in Bezug auf § 72 und auf Anfrage von Herrn Dill, dass das erweiterte Führungszeugnis auch von Praktikanten ab einer Zeit von 4 Wochen auf jeden Fall angefordert wird. Mütter, die eine Gruppe auf einen Ausflug begleiten, brauchen keins vorzulegen. Alle 5 Jahre muss ein erneutes Führungszeugnis vorgelegt werden.

 

Auf Anfrage von Herrn Dill erklärt Herr Jakobi den aktuellen Sachstand zum Projekt Broschüre „Willkommen im Leben“. Ab nächstem Jahr übernimmt diesen Prozess im Rahmen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes, wo z.B. auch Beratungen vorzuhalten sind, der FD Jugend.

 

Herr Jakobi informiert, das der Bereich 35a sowie der Bereich „Netzwerk Frühe Hilfen“, der zurzeit von einer Mitarbeiterin abgearbeitet wird, organisatorisch umstrukturiert wird.

 

Frau Rudolf möchte wissen, wie der weitere Verfahrensweg nun aussieht.

Herr Jakobi: Das, was den Ausschussmitgliedern heute übermittel wurde, ist ein erster Versuch, eine Struktur reinzubringen, wie man eine Richtlinie herausgeben könnte für die freien Träger, die Mitglieder im Ausschuss und für die Kommunen. Im Unterausschuss sollte eine Richtschnur erarbeitet werden, was zuerst abgearbeitet werden soll. Die Richtlinie sollte vor allem auch Qualitätsstandards enthalten. Die Vereinbarungen mit den 198 Kitas wären für ihn z.B. ein Punkt der zuerst mit umgesetzt werden kann.

 

 

 

 

Herr Dill vertritt die Meinung, dass es sich um parallele Schnittstellen handelt und darum möglichst übergreifend herangegangen werden sollte – nicht nur auf die Kitas gerichtet.

Frau Rudolf wäre ein Leitfaden lieber, der sich dann langhangelt und entsprechend mit den Bereichen gefüllt wird. Vieles würde ja schon gemacht werden. Es muss nur noch formuliert werden, ob es um Beschwerde- oder Fehlermanagement geht.

Herr Dill unterbreitet den Vorschlag, hierzu eine Arbeitsgruppe zu bilden, da das Thema zu komplex ist. Dies findet unter den Ausschussmitgliedern allgemeine Zustimmung.

Der Vorschlag von Herrn Schindler, für die Besetzung der Arbeitsgruppe auch Schulsozialarbeiter anzusprechen, wird kontrovers diskutiert. Hier muss ein Kompromiss erzielt werden, so Herr Jakobi. Es sollte schon der Kontakt zur Schule gesucht werden, da wo es Berührungspunkte zwischen Schule und Kitas gibt, wo Schulsozialarbeiter bis hin in die Einrichtungen zur freien Jugendarbeit reinkommen. Natürlich können nicht die Qualitätsstandards für die Schulen festgelegt werden.

 

Geeinigt wird sich darauf, dass die Mitarbeit in der zu bildenden AG nach folgendem Schema durch den FD Jugend abgefragt werden soll: der FD Jugend, mit ein oder zwei Kompetenzen, die kommunalen Kitas, mindestens ein freier Träger im Bereich der Kitas, ein Vertreter für die Fragen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (für die Einrichtungen), der/die Verantwortliche für das Netzwerk „Frühe Hilfen“. Die Anzahl sollte auf maximal 10 Mitglieder begrenzt sein.

 

Das Fachamt wird beauftragt, eine Information über die Bildung der AG an den Jugendhilfeausschuss zu geben. In der Beratung des Jugendhilfeausschusses am 17.09.2012 könnte gleichzeitig über den Stand der Bildung der AG informiert werden. Sollte es Probleme bei der Besetzung geben, könnten so die Mitglieder des Ausschusses gleich angesprochen werden.

 

Frau Rudolf informiert, dass der nächste Unterausschuss am 01.10.2012 stattfindet.

Danach ist mit einem monatlichen Turnus zu rechnen.