Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Landrat und die
Fraktionsvorsitzenden beglückwünschten Frau Neuendorf und Frau Steinig zu ihrer
Bestellung als Betriebsleiterinnen. 1. Der Kreistag bestimmte gemäß § 8 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ folgende Mandatsträger als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”: a) Herrn Abg. Bernhard Niebuhr, b) Herrn Abg. Peter Bär, c) Herrn Abg. Peter Schorlemmer, d) Herrn Abg. Manfred Behrens, e) Herrn Abg. Bernd Langkitsch, f) Frau Abg. Doreen Martynka, g) Herrn Abg. Hans-Jürgen Fischer, h) Herrn Abg. Jochen Dettmer, i) Herrn Abg. Hans-Eike Weitz, j) Herrn Abg. Dr. Jürgen Schrader, k) Herrn Abg. Rudolf Lange. 2. Die Bestimmungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”. 3. Der Kreistag bestellte gemäß § 8 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ auf Vorschlag des Personalrates der Kreisverwaltung Ohrekreis als Vertreter der beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” Beschäftigten und Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”: a) Herrn Werner Folkens, b) Frau Vera Kaiser, c) Herrn Martin Stichnoth, 4. Die Bestellungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” zu bildenden Personalvertretung. 5. Gemäß § 5 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der ‚Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ bestellte der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat jeweils mit Wirkung vom 1. Juni 2005 und auf Widerruf a) Frau Karin Neuendorf als Erste Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” und b) Frau Helga Steinig als Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”. 6. Die Bestellungen nach Ziffer 5. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 1 Enthaltung: 2 Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: 0DI/110/2005 erhoben. |
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