Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - mdl. Bericht über ein Beteiligungsverfahren des LAGB (Aufsuchung bergfreier Bodenschätze für das Feld "Harz-Börde"  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Mi, 04.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Saal der Gaststätte "Zur Sonne"
Ort: Friedensplatz, 39164 Stadt Wanzleben-Börde

Herr Torka informiert über das Fracking-Verfahren

Herr Torka informiert über das Fracking-Verfahren.

 

2009 hat das Landesamt für Bergbau und Geologie den Landkreis in einem Beteiligungsverfahren aufgefordert, bestimmte Sachverhalte darzustellen. Ein RAbüro im Namen der Firma BNK Petroleum Inc. aus Vancouver (Kanada) beantragt eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken für ein sogenanntes Feld „Harz-Börde“. Aufsuche heißt, nachzuforschen, ob es abbauwürdige Vorhaben (Erdgas) gibt.

 

Dieser Aufsuchsbereich sieht wie folgt aus: die östl. Grenze ist die Elbe, die nördliche Grenze ist die A2, die westl. Grenze ist die Landesgrenze zu Niedersachsen und die südl. Grenze ist ungefähr eine Linie von Quedlinburg über Köthen in Richtung Harz.

 

Der Landkreis ist verpflichtet, nach Aufforderung mitzuteilen, ob in diesem Gebiet Gebiete vorhanden sind, die eine bergbauliche Tätigkeit später einschränken oder ausschließen, insbesondere sind dies Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, europäische Schutzgebiete und ähnliche Gebiete.

 

Das Aufsuchungsverfahren (Suchverfahren) nach diesen Bodenschätzen soll in 5 Phasen, erfolgen. Wobei jede Phase ca. 1 Jahr dauert. 2 Phasen sind bereits gelaufen, die Auswertung von vorhandenen Bohrdateien von vorliegenden Analysen und Daten, die in den Behörden vorliegen. Aus diesen Daten sollen Modellrechnungen durchgeführt werden, die nähere Auskünfte darüber geben sollen, ob in der Phase 3 eine Probebohrung durchzuführen ist.

 

Ab Phase 3 ist ein Betriebsplan nach dem Bundesberggesetz, aus dem auch die Auswirkungen auf die Umwelt hervorgehen, zu erstellen. Dieser Betriebsplan ist durch die Bergbaubehörde zu genehmigen. Dieses erfolgt durch ein Beteiligungsverfahren, bei dem sämtliche Träger öffentlicher Belange sowie der Landkreis zu beteiligen sind. Momentan ist aber noch nicht klar, wo möglicherweise Bohrungen passieren sollen. 

Erst wenn das gesamte Verfahren durchgelaufen ist und hinterher in einer Phase 5 abgeklärt werden konnte, hier gibt es abbauwürdige Vorkommen, wird in einem bergrechtlichen Verfahren entschieden. Dann könnte dieses Frack-Verfahren, was in der Tat sehr umstritten ist, weil es auch Auswirkungen auf das Grundwasser haben könnte, zum Einsatz kommen.

 

Das bedarf dann wieder einer bergrechtlichen Genehmigung und ich denke bei den Vorbehalten und Umwelteinwirkungen, die es angeblich in der USA und Canada schon gab, wird man da sehr kritisch hinschauen, ob das hier unter unseren Verhältnissen überhaupt möglich ist.

 

Zusammengefasst informiert Herr Torka, dass der Landkreis eine Stellungnahme abgegeben hat, wo Schutzgebiete aufgeführt sind. Diese hat das Landesbergamt zur Kenntnis genommen und für die Phasen 1 und 2 eine Genehmigung erteilt. Alles was dann die Bohrarbeiten betrifft, muss in einen erneutes Genehmigungsverfahren geprüft werden.

 

Die Information wird zur Kenntnis genommen.