Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - schriftl. Information zur Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Mi, 04.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Saal der Gaststätte "Zur Sonne"
Ort: Friedensplatz, 39164 Stadt Wanzleben-Börde

Herr Torka erklärt, dass diese Verordnung eine Aufgabe im übertragenden Wirkungskreis ist

Herr Torka erklärt, dass diese Verordnung eine Aufgabe im übertragenden Wirkungskreis ist. Das bedeutet, dass der Landrat die Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen in Kraft setzt. Die Verwaltung als untere Abfallbehörde beabsichtigt, die beiliegende Verordnung zum Herbst 2012 in Kraft zu setzen.

 

Eine Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, Obere Abfallbehörde, als Fachaufsicht, liegt noch nicht vor.

 

Eine entscheidende Änderung ist, dass der Landkreis wieder zwei Verbrennungszeiten zulässt. Die gewesene Verbrennungszeit wird um 1/3 verkürzt.

 

Er informiert, dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab dem 1.1.2015 eine vollständige Verwertung sämtlicher kompostierbarer Abfälle fordert.

 

Herr Schorlemmer stellt die Frage, ob der Oktober schon in diesem Jahr gelten soll, da im Frühjahr schon eine lange Brennzeit genehmigt war.

 

Herr Torka meint, dass die Verordnung im Herbst in Kraft gesetzt wird und dann sofort gilt.

 

Herr Zahn ist um 20.10 Uhr gegangen.

 

Herr von Bodenhausen ist immer noch der Meinung, dass nicht mehr verbrannt werden sollte. Es gebe genügend Möglichkeiten, die Materialien zu geeigneten Stellen zu bringen. Er kann der Sache so nicht zustimmen.

 

Herr Ganzer sieht die Sache nicht ganz so. Für ihn ist es auch ein Kompromiss, weil er für eine Verbrennung von 3 Wochen im Frühjahr und 3 Wochen im Herbst wäre. Er hofft nicht, dass die Verbrennung 2016 abgeschafft wird und erklärt, dass wir über Jahre hinaus die Milbenbildung und andere Schädlinge anziehen würden.

 

Herr Torka erklärt, dass es schon immer und auch jetzt bei Schaderregerbefall die Möglichkeit der Verbrennung über eine Sonderregelung gibt.

 

Herrn Lortz fällt auf Seite 11 des ausgegebenen Materials auf, dass es selbst im Harzkreis, der ja fast Naturschutzgebiet und Ausflugsziel ist, keine Einschränkungen gibt.

 

Im Landkreis Harz gibt es für alle Orte, die Kurorte sind, ein Verbrennungsverbot und der Landkreis Wittenberg ist momentan dabei, die Verordnung über die Verbrennung abzuschaffen, so Herr Torka.

 

Herr Mühlisch bedankt sich für das Rederecht und weist als Mitglied der Gesellschafterversammlung der beiden Abfallgesellschaften darauf hin, dass im Landkreis der Baumschnitt 2 x im Jahr abgeholt wird. Es geht ja insbesondere um das Holz, weil das andere nicht brennt und man es nicht verbrennen darf. Natürlich besteht jederzeit auch die Möglichkeit des Bringens in den Anlagen.

 

Herr Behrens fasst nach der Diskussion zusammen, dass der Ausschuss dem Landrat die Empfehlung gibt, diese VO mit den Verbrennzeiten auf 2 x 2 Wochen zu ändern, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Es wird empfohlen, dass die Verwaltung nach 2 Jahren noch einmal einen schriftlichen Bericht erstellt und im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss einbringt.

 

Bei 6 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung wird die Empfehlung an den Landrat angenommen.