Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anhörung gemäß Pkt. 7 Abs. 5 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis Börde vom 01.05.2008 (Zuwendungsrichtlinie Naturschutz)  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4.9
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Mi, 04.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Saal der Gaststätte "Zur Sonne"
Ort: Friedensplatz, 39164 Stadt Wanzleben-Börde

Herr Torka informiert, dass die fristgemäß eingegangenen Anträge auf Zuwendungen in der Naturschutzbehörde im Landkreis Börde fachlich geprüft worden sind

Herr Torka informiert, dass die fristgemäß eingegangenen Anträge auf Zuwendungen in der Naturschutzbehörde im Landkreis Börde fachlich geprüft worden sind. Alle Maßnahmen, für die Zuwendungen beantragt wurden, sind entsprechend Punkt 2 der Richtlinie förderfähig.

 

Für die Gewährung von Zuwendungen stehen im laufenden Jahr 10.000,00 Euro zur Verfügung. Die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Haldensleben e.V. für die Erstellung und Druck „Haldensleber-Vogelkunde-Information“ Heft 30/2012 und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Kreisverband Ohrekreis e.V. Wolmirstedt für die Jahresschrift NABU-ZEIT Ausgabe 2012, haben die beantragte Zuwendung auch bewilligt bekommen.

 

Der NABU Barleben e.V. hat einen Zuschuss für die Entbuschung und Pflege alter Streuobstwiesen sowie für die Anlage neuer Streuobstwiesen und Obstbaumreihen nicht bewilligt bekommen. Der NABU hat seinen Antrag auf Zuwendung zurückgezogen.

 

Die WOBAU Haldensleben hat zur Sicherung des Fledermausquartiers (Dachboden Bornsche Str. 25 in Haldensleben) von seinen beantragten 10.000,00 Euro nur 7.300,00 Euro bewilligt bekommen.

 

Herr Torka erklärt die Notwendigkeit der Sanierung und weist auf die unzumutbaren Zustände der Bewohner hin. Der Landkreis hat ein erhebliches Interesse daran, dieses Fledermausquartier zu erhalten, da die Fledermäuse streng geschützt sind.

 

Herr Zahn findet die 7.000,00 Euro Zuwendung zu hoch. Er würde von den beantragten 10.000,00 Euro maximal 5.000,00 Euro geben. Mit dem Rest kann dann noch eine andere wichtige Naturschutzmaßnahme gefördert werden.

 

Herr Ganzer ist für die Förderung und erkundigt sich danach, wie die Sanierung von statten gehen soll.

 

Herr Torka erklärt, dass es eine Mutterstube ist. Die Fledermäuse halten sich nicht ständig darin auf, sondern sie kehren zurück, wenn sie ihre Jungen kriegen. Es wurde festgestellt, dass dort Fledermäuse sind, die im Harz oder auch in Mahlwinkel gesichtet wurden. Das Fledermausquartier ist eine Mutterstube von landesweiter Bedeutung.

 

Zur Sanierung informiert Herr Torka, dass das Dach komplett abgedeckt und eine Bodendichtung gemacht wird. Dann wird das Dach wieder draufgesetzt. Die Mutterstube ist durch diesen Schacht, der durchs ganze Haus geht, zu hoch. Dadurch kann es nicht anders durchgeführt werden.

 

Die Informationsvorlage wird mit einer Stimmenthaltung zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag: