Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Kluge Herr Keindorff stellt im Auftrag der FDP eine schriftliche Anfrage an den Betriebsausschuss: Wie wird mit dem Grundsatzbeschluss, der Ende 2010 im Betriebsausschuss behandelt wurde, umgegangen?
Frau Peters gibt wie folgt Antwort auf die Anfrage: Es handelt sich um einen Grundsatz- und Zielbeschluss des Kreistages zur künftigen Optimierung der Strukturen der Abfallentsorgung sowie Gestaltung der öffentlichen Abfallentsorgung bis zum Jahre 2015 im Landkreis Börde. Dazu fand am 06.07.2010 eine erste Vorberatung statt, in der die aktuelle Organisationsstruktur vorgestellt wurde und u. a. wie die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung organisiert sind. Es wurde eine Übersicht über die Verträge vorgelegt und die Organisation und Entsorgungsleistungen perspektivisch dargestellt. Weiterhin wurde eine Organisationsuntersuchung und -analyse zur Neuausrichtung der Abfallentsorgung im Landkreis Börde vorgelegt, welche durch die Fa. PwC im Auftrag der AEW erstellt wurde. Am 19.08.2010 fand eine zweite Vorberatung statt. Im Rahmen dieser Vorberatung wurde die Organisationsuntersuchung durch die Fa. PwC explizit erklärt. Rege Diskussionen wiesen darauf hin, dass die Organisationsstruktur nicht genug Eckpunkte enthält, die für einen Grundsatzbeschluss notwendig sind. Daraufhin wurden Eckpunkte vorgeschlagen. Beim nächsten Betriebsaussschuss am 31.08.2010 hat die Kreisverwaltung die Vorlage aufgrund fehlender Abstimmungen zurückgezogen.
Frau Peters ergänzt: Ab 01.06.2012 ist eine neue gesetzliche Regelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt auch für den Landkreis als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger neue Rahmenbedingungen fest, die für die Zukunft entscheidend sind. Aus Sicht der Betriebsleitung besteht die Notwendigkeit, über künftige organisatorische Strukturen zu diskutieren. Über den Grundsatzbeschluss sollten neue Rahmenbedingungen festgelegt werden.
Herr Keindorff Ihre Erläuterungen habe ich jetzt nicht sofort erwartet. Es wäre natürlich schön, ein zeitliches Raster über den Ablauf der künftigen Optimierung der Strukturen der Abfallentsorgung festzusetzen.
Herr Schmidt Wir müssen in Bezug auf die Strukturen auf effektivere Bedingungen setzen. Es besteht die Notwendigkeit zu regeln, in welcher Form wir beraten werden.
Frau Peters In 2010 kamen von den Mitgliedern des Betriebssausschusses der Vorschlag, dass der Grundsatzbeschluss bestimmte Eckpunkte wie Vereinheitlichung der Entsorgungsgebiete, Garantien der Entsorgungssicherheiten als Rahmenbedingungen sowie Stabilität der Gebührenstruktur usw. enthalten muss sowie die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen.
Herr Keindorff Ist es denkbar, den Grundsatzbeschluss auf die Tagesordnung des nächsten Betriebsausschuss zu setzen?
Frau Peters stimmt dem Vorschlag von Herrn Keindorff zu.
Herr Kluge schlägt vor, das Konzept so zu überarbeiten, um bei der nächsten Beratung eine inhaltliche Beratung durchführen zu können.
Herr Mühlisch Der Grundsatzbeschluss wurde aus zwei Gründen zurückgezogen:
1. Im Vordergrund standen das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Beachtung der Inhousefähigkeit. 2. Beobachtung der Vertragslage sowie der Beschlusserneuerungen mit den Entsorgungsgesellschaften usw.
Es sollten in der nächsten Zeit unbedingt Gespräche dazu stattfinden.
Herr Kluge schließt den Öffentlichen Teil und stellt die Nichtöffentlichkeit her.
Sieglinde Schulze Kluge Protokollantin Vorsitzender des Gremiums |
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