Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012  

 
 
25. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.4 Beschluss:782/20/2012
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
782/20/2012 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Dezernent I
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Fachbereichsleiter II, Herr Kluge führte aus, das der Nachtragshaushalt von geänderten FAG und von den verfügungen des Landesverwaltungsamtes zum Haushalt

Fachbereichsleiter II, Herr Kluge, führte aus, dass der Nachtragshaushalt vom geänderten FAG und von der Verfügung des Landesverwaltungsamtes zum Haushalt geprägt ist.  Der Nachtragshaushalt setzt Änderungen um, die sich aus den im Dezember fehlenden Orientierungsdaten sowie den Auflagen des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltsverfügung ergeben.

Der Überschuss sollte zur Senkung der Hebesätze führen, weil mit dem neuen FAG mehr finanzielle Mittel in den Landkreis fließen. Tatsächlich erfolgte eine höhere Zuweisung, konkret um 884.000 Euro, dagegen aber stehen Einnahmeausfälle aus der Ost-Milliarde in Höhe von 1,16 Mio. Euro.

Entsprechend der Haushaltsverfügung darf der Ausgleich des Kreishaushaltes nicht vorrangig durch die Kreisumlage erfolgen. Der Landkreis muss alle eigenen Möglichkeiten nutzen und dazu gehört auch der Rücklagenverzehr. Die Strategie des Hauses bestand darin, die Rücklagen zu erhalten, um die Handlungsfähigkeit zu ermöglichen und die Investitionstätigkeit zu sichern. Zum anderen war es Ziel, die Kreisumlage konstant zu halten. Die Veränderungen des Nachtragshaushaltes führten dazu, dass sich der Verwaltungshaushalt von 172,3 Mio. Euro auf 177,4 Mio. Euro entwickelt hat. Die Anzahl der Stellen verringerte sich von 791 auf 786. Mit Bezug auf eine Anfrage aus der Sitzung, stellt der Fachbereichsleiter dar, dass eine unterjährige Besetzung von Stellen rechtmäßig ist. Die Gemeindeordnung sagt aus, dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gewährleistet werden muss. Vorrang hat zwar die Darstellung im Haushalt bzw. Nachtragshaushalt, Handlungsfähigkeit wird dadurch erreicht, dass die Regelung nicht gilt, wenn die zusätzliche Anzahl der Stellen im Verhältnis zur Gesamtzahl unerheblich ist.

Die Kreisumlage wurde gehalten, muss aber 2013 thematisiert werden. Das Stellenentwicklungskonzept liegt der Verwaltung im Entwurf vor, muss aber noch an die neue Struktur angepasst werden. Der Personalbedarf wird unter den Aspekten Aufgabenkritik, Optimierung von Verwaltungsabläufen und Änderung der Geschäftsverteilung um 85 Stellen unter dem heutigen Bestand liegen. Außerdem kommt es zum Wegfall von Stellen und der Anbringung von KW-Vermerken.

Der Personalkostenanteil liegt im Ursprungshaushalt bei 26 % und bei 25,5 % im Nachtragshaushalt. Der Vergleich ist nur bedingt tauglich, Ziel führender ist das Stellenentwicklungskonzept.

Der Vermögenshaushalt entwickelte sich von 23,3 auf 26,5 Mio. Euro, damit konnten zusätzliche Maßnahmen, wie Kreisstraßen und Schulen, erneuert werden.

Es erfolgte die Auflösung der Rücklagen für den Haushalt selbst und für die Finanzplanung. Da alle Bedingungen erfüllt sind, bat Herr Kluge um Zustimmung.

 

Herr Zahn stellte fest, dass es gesetzliche Vorgaben gibt, ab wann ein Nachtragshaushalt zu erstellen ist. Daher stellt sich für ihn die Frage, ob es nötig ist, jetzt schon einen Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen.

Er bat Herrn Kluge noch einmal darzustellen, ob die Mindestvorgaben für die Erstellung des Nachtragshaushaltes erfüllt wurden. Wenn über die Kreisumlage noch zu diskutieren ist, ist nicht nachzuvollziehen, dass der Nachtragshaushalt heute schon beschlossen werden soll. Es liegen auch noch keine Bewilligungsbescheide für Zuweisungen aus dem Sozialhilfebereich vor.

 

Herr Kluge merkte an, dass bereits auf dem Kreistag im Dezember 2011 gesagt wurde, dass ein Nachtragshaushalt zum frühstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt werden sollte. Der Auftrag des FAG bestand und die Verfügung des Landesverwaltungsamtes musste umgesetzt werden.

Mit dem Geld der Gemeinden muss gewirtschaftet werden und es geht nicht um eine Kreisumlage für dieses Jahr. Im Dezember 2012 oder Januar 2013 muss das Thema noch einmal aufgegriffen werden.

 

Herr Senkel griff das Argument auf, dass vom Stellenplan abgewichen werden kann, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu sichern. Es entsteht eine gewisse Notsituation, aber die Besetzung der Referentenstelle stellt für ihn keine Notsituation dar. Man hätte erst nach dem Beschluss des Nachtragshaushaltes die Stelle besetzen können.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012 und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              25

Ablehnung:              8

Enthaltung:              9

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 782/20/2012 erhoben.