Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
1. Der Kreistag bestimmt gemäß § 8 Abs.2 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf; Stand : 08.04.2005) folgende Mandatsträger als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” : a) Frau/Herrn Abg. , b) Frau/Herrn Abg. , c) Frau/Herrn Abg. , d) Frau/Herrn Abg. , e) Frau/Herrn Abg. , f) Frau/Herrn Abg. , g) Frau/Herrn Abg. , h) Frau/Herrn Abg. , i) Frau/Herrn Abg. , j) Frau/Herrn Abg. , k) Frau/Herrn Abg. . 2. Die Bestimmungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”. 3. Der Kreistag bestellt gemäß § 8 Abs.3 des
Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb
“Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf; a) Frau/Herrn , b) Frau/Herrn , c) Frau/Herrn , 4. Die Bestellungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” zu bildenden Personalvertretung. 5. Gemäß § 5 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 der ‚Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf; Stand : 08.04.2005) bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat jeweils mit Wirkung vom 1. Juni 2005 und auf Widerruf a) Frau Karin Neuendorf als Erste Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” und b) Frau Helga Steinig als Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”. 6. Die Bestellungen nach Ziffer 5. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 11 Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||