Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde  

 
 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.9 Beschluss:752/BKT/2012
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
752/BKT/2012 Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer Dezernent IV
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Kluge, Janina

Herr Dr

Herr Dr. Daehre (CDU) teilte den KT-Mitgliedern mit, dass zu dieser Vorlage 2 Änderungsanträge aus der Sitzung des Kreisausschusses vom 15.02.2012 vorliegen, über die abgestimmt werden müsste.

 

Die Anträge betreffen in beiden Fällen die Wertgrenzen der Zuständigkeiten des Landrates bei Vergaben.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) begründete den Antrag der Faktion. Die Fraktion war der Auffassung, dass es bei den bisher geltenden Wertgrenzen bleiben soll. Dies soll kein Misstrauen gegenüber dem Landrat sein. Der Kreistag ist verantwortlich für die Haushaltsaufstellung und für dessen Kontrolle und dies sollte dem Kreistag nicht aus der Hand genommen werden.

Sie führte ein paar Vergleichszahlen an. Der jährliche Umsatz je Beschäftigter im Baugewerbe in Sachsen-Anhalt beträgt ca. 60.000,00 EURO bis 90.000,00 EURO. In Sachsen-Anhalt gibt es nur ca. 320 Baubetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, im Durchschnitt sind es deutlich weniger als 10 Arbeitnehmer. Daraus folgt, dass eine Auftragssumme von 350.000,00 EURO (neue Wertgrenze) den Jahresumsatz eines durchschnittlichen Baubetriebes mit 5 – 6 Arbeitnehmern in Sachsen- Anhalt bedeutet. Der Landrat könnte, sofern man der Vorlage zustimmt, über den Jahresumsatz eines durchschnittlichen Baubetriebes in Sachsen-Anhalt entscheiden. Das hält die Fraktion DIE LINKE für eine nicht nachvollziehbare  und nicht gerechtfertigte Größenordnung.

Die alten Wertgrenzen in Höhe von 100.000,00 EURO sollen bestehen bleiben.

 

Herr Dr. Schwarz (FUWG) erklärte, dass man die Gegenwart tolerieren muss und stellte seinen Kompromissvorschlag vor. Die Fraktion der FUWG schlug vor, die Wertgrenzen nicht auf das Maximum anzuheben, sondern für VOB – Vergaben von 100.000,00 EURO auf 250.000,00 EURO und für VOL – Vergaben von 100.000,00 EURO auf 200.000,00 EURO zu differenzieren.

 

Herr Keindorff (FDP) sagte, dass die Änderung der Hauptsatzung ein Teil davon sei, die Verwaltung zu verschlanken und zu entbürokratisieren. Er äußerte, dass er keine Bedenken hat, dem Landrat die Entscheidung in Höhe der neuen Wertgrenzen zu übertragen. Dies bedeutet auch für die Mitglieder des Kreistages eine gewisse Arbeitsersparnis auch dahingehend, dass die entsprechenden Vorlagen nicht gefertigt werden müssen. Somit erreicht man auch eine Beschleunigung der Vorgänge in der Verwaltung. Die FDP-Fraktion wird für die Vorlage stimmen.

 

Frau Brakebusch (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion sich dem Kompromissvorschlag der Fraktion der FUWG angeschlossen hat.

 

Der Kreistagsvorsitzende ließ als erstes über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

 

Antrag: Die Wertgrenzen in Höhe von 100.000,00 EURO sollen bestehen bleiben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              20

Ablehnung:              24

Enthaltung:              2

 

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde somit abgelehnt.

 

 

Als zweites wurde der Antrag der Fraktion FUWG zur Abstimmung gestellt.

 

Antrag: Die Wertgrenzen sollen für VOB – Vergaben von 100.000,00 EURO auf 250.000,00 EURO und für VOL – Vergaben von 100.000,00 EURO auf 200.000,00 EURO erhöht werden, jedoch nicht auf das Maximum angehoben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mehrheitlich

Ablehnung:             

Enthaltung:             

 

Der Antrag der Fraktion FUWG wurde mehrheitlich angenommen.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12. Juli 2007.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              29

Ablehnung:              19

Enthaltung:              2

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.752/BKT/2012 erhoben.