Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Anfrage von Frau Schulz: ? In welchen Abständen erfolgen die Ausschreibungen Reinigung / Unterhaltung Schulen? ? Welche gesetzliche Grundlage obliegt diesen? ? Wer veranlasst, wer kontrolliert wie?
Frau Witzel erklärte in Kurzfassung und in Vorgriff auf eine schriftliche Beantwortung: ? In den Schulen wird bisher 5 x in der Woche gereinigt. ? Die Reinigungsverträge werden in der Regel für 3 Jahre abgeschlossen. ? Entscheidend ist als Ergebnis der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot. ? Kontrolliert wird durch die Hausverwalter bzw. Hausmeister.
Frau Schünemann verweist auf z. T. unerträgliche Arbeitsbedingungen im Reinigungsgewerbe.
Herr Schindler erinnert daran, dass am Gymnasium Wanzleben die Hausmeister, nachdem die Leistung bei einem Dienstleister war, wieder beim Landkreis beschäftigt sind.
Frau Witzel betont, dass die Hausmeister mit der Haustechnik vertraut sein müssen. Nur bei kleinen Objekten macht die Vergabe an einen Dienstleister Sinn.
Herr Dr. Vogel unterbreitet den Abgeordneten eine von ihm verfasste Resolution des Kreistages an die für die Ärzteversorgung zuständigen Gremien. Bei der Bemessung der Ärzteversorgung sollte nicht der Landkreis sondern die Einheits- oder Verbandsgemeinde als Bemessungsgröße dienen. Dadurch könnte eine in der Fläche ungünstige Verteilung vermieden werden.
Frau Witzel informiert die Abgeordneten über den Stand bei den Ausschreibungen zum Bauvorhaben Puschkin-Schule in Oschersleben. |
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