Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Senkel sprach die Problematik der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Klein Wanzleben an. Mit Beschluss des Kreistages vom 12.07.2007 wurden Mitglieder in diese Gesellschafterversammlung entsandt. Bis heute habe diese nicht ein einziges Mal getagt. Schließlich gehe es hier um Wirtschaftlichkeiten und der Landkreis ist zu 100 % Gesellschafter. Es wäre sinnvoll, wenn die Mitglieder der Gesellschafterversammlung nicht erst mit der Jahresrechnung über einen Fehlbetrag in Kenntnis gesetzt werden. Er fragte, ob dies so weiterlaufen soll oder die Gesellschafterversammlung bzw. der Aufsichtsrat wieder aktiviert werde.
Herr Hevekerl erklärte, dass der Beteiligungsbericht aufgrund verschiedener Fristen erst zum Jahresende erstellt werden könne. Der Frage von Herrn Senkel werde er nachgehen.
Herr Landrat Walker sagte zu, dass den Mitgliedern zur nächsten Kreistagssitzung am 22.02.2012 diesbezüglich ein schriftlicher Bericht vorgelegt wird.
Herr Dettmer hinterfragte, ob es nicht sinnvoll sei, angesichts der bevorstehenden Herausforderungen bezüglich der Schülerzahlen und Mobilität im ländlichen Raum, die beiden Nahverkehrsgesellschaften des Landkreises Börde zu fusionieren bzw. ob es seitens der Verwaltung bereits Vorstellungen gibt.
Herr Jackowicz erklärte, dass der Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Klein Wanzleben stets ordnungsgemäß geladen wurde. Des Weiteren gehe es dieser, trotz des Jahresfehlbetrages, wirtschaftlich gut.
In Reaktion auf die Anfrage von Herrn Dettmer berichtete Herr Landrat Walker, dass an vielen Stellen Sparmöglichkeiten überprüft werden müssen. So werden auch die Fusion der ÖPNV-Gesellschaften und der Beteiligungsbericht auf den Prüfstand gestellt. Eine vertiefende Antwort kann derzeit nicht gegeben werden. Im Verlauf des kommenden Jahres ergeht hierzu definitiv eine Berichterstattung.
Der Kreistag nahm den Bericht 2011 über die Beteiligungen des Landkreises Börde an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts zur Kenntnis.
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