Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschluss:
1. Mit Wirkung des Ausscheidens des derzeitigen Inhabers der Stelle des Beigeordneten wird § 8 der Hauptsatzung des Landkreises Börde in der derzeit geltenden Fassung aufgehoben.
2. Nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers wird die Stelle des Beigeordneten nicht besetzt. Eine Stellenausschreibung findet nicht statt.
3. In Umsetzung des Beschlusses zu 1. wird die Kreisverwaltung beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung der Hauptsatzung eine Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die die Aufhebung des § 8 der Hauptsatzung vorsieht.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 36 Ablehnung: keine Enthaltung: 3
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.715/DIV/2011 erhoben. |
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