Der Kreistag bestätigt die Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten für die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013 in Höhe der in der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 festgesetzten Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte.
28.11.2012 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.12 - zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigte die Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten für die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013 in Höhe der in der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 festgesetzten Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte.
Der Kreistag bestätigte die Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten für die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013 in Höhe der in der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 festgesetzten Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:34
Ablehnung:1
Enthaltung:4
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 873/Abf/2012 erhoben.