Der Kreistag wählt gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§ 35 Abs. 1 und 43 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) auf Vorschlag der Fraktion der CDU
Frau/Herrn
als nicht dem Kreistag angehörendes „übriges weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.
15.02.2012 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.8 - zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet
Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
Der Kreistag wählte gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§ 35 Abs. 1 und 43 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) auf Vorschlag der Fraktion der CDU
Frau Ursula Geisthardt
als nicht dem Kreistag angehörendes „übriges weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:47
Ablehnung:keine
Enthaltung:3
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 747/BKT/2012erhoben.