Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage der geänderten oder beabsichtigten Beschlusslagen der Stadt Wolmirstedt:
1. Der Punkt 4.1., 2. Absatz ist zu ersetzen: "Die im Zuge der Umsetzung der Maßnahme zu veranlassenden Sonderabschreibungen (insbesondere Sonderabschreibung aufgrund Leerstand und Sonderabschreibung für bauliche Arbeiten zur Vorbereitung des Schulumbaus: Teilabriss/ Entkernung) sind vom Landkreis Börde vor Übertragung der Buchwerte vorzunehmen."
2. Der Punkt 7 ist zu streichen.
3. Der Punkt 4.2 der Rahmenvereinbarung wird wie folgt geändert: Die Kosten für die Sanierung und den Umbau des Schulobjektes Straße der Deutschen Einheit 66 trägt der Landkreis. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf 6 Millionen Euro. Die Stadt stellt zur Umsetzung der gesamten Maßnahme einen Betrag in Höhe von 1.194.300,00 Euro zur Verfügung. Mögliche Anpassungen der Kosten, für welche die Stadt anteilig zur Übernahme verpflichtet wird, werden auf 255.700,00 Euro begrenzt (ca. 20% von 1.194.300,00 Euro). Die maximal anfallenden Kosten der Stadt betragen damit 1.450.000,00 Euro (1.194.300,00 Euro + 255.700,00 Euro).
Weiterhin wird der Landrat beauftragt folgende Zusatzvereinbarung mit der Stadt Wolmirstedt zu schließen:
"Zwischen den Unterzeichnern besteht Einigkeit, dass Kosten auslösende Maßnahmen aufgrund der "Rahmenvereinbarung zum Schultausch in der Stadt Wolmirstedt" nur dann veranlasst werden dürfen, wenn der der Rahmenvereinbarung zugrunde liegende Raumbedarf weiter fortbesteht und dieser nicht anderweitig gedeckt werden kann".