Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
Gremium: Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:45
Raum: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
Ort: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums Haldensleben, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
Anlagen:
zu TOP 5 Bericht beschließende Ausschüsse

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Kreistagsmitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 26.02.2020 - öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten, Eilentscheidungen und Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse      
Ö 6  
öffentliche Vorlagen      
Ö 6.1  
Aufnahme von Kommunalkrediten  
0099/20/2020  
Ö 6.2  
Nachbestellung eines Mitgliedes des Kreisseniorenrates von 2020-2024  
Enthält Anlagen
0115/50/2020  
Ö 6.3  
Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2014  
Enthält Anlagen
0116/20/2020  
Ö 6.4  
Anbindung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde in den Nicht-ARGE-Gemeinden und in den ARGE-Gemeinden an ein Glasfasernetz über einen Bundesförderantrag bzw. über das Landesprojekt "Fibre4EduLSA" (ITN-XT)  
0123/D4/2020  
Ö 6.5  
Veränderungen zur Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde  
Enthält Anlagen
0124/D3/2020  
    VORLAGE
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage der geänderten oder beabsichtigten Beschlusslagen der Stadt Wolmirstedt:

 

1. Der Punkt 4.1., 2. Absatz ist zu ersetzen: "Die im Zuge der Umsetzung der Maßnahme zu veranlassenden Sonderabschreibungen (insbesondere Sonderabschreibung aufgrund Leerstand und Sonderabschreibung für bauliche Arbeiten zur Vorbereitung des Schulumbaus: Teilabriss/ Entkernung) sind vom Landkreis Börde vor Übertragung der Buchwerte vorzunehmen."

 

2. Der Punkt 7 ist zu streichen.

 

3. Der Punkt 4.2 der Rahmenvereinbarung wird wie folgt geändert: Die Kosten für die Sanierung und den Umbau des Schulobjektes Straße der Deutschen Einheit 66 trägt der Landkreis. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf 6 Millionen Euro. Die Stadt stellt zur Umsetzung der gesamten Maßnahme einen Betrag in Höhe von 1.194.300,00 Euro zur Verfügung. Mögliche Anpassungen der Kosten, für welche die Stadt anteilig zur Übernahme verpflichtet wird, werden auf 255.700,00 Euro begrenzt (ca. 20% von 1.194.300,00 Euro). Die maximal anfallenden Kosten der Stadt betragen damit 1.450.000,00 Euro (1.194.300,00 Euro + 255.700,00 Euro).

 

Weiterhin wird der Landrat beauftragt folgende Zusatzvereinbarung mit der Stadt Wolmirstedt zu schließen:

 

"Zwischen den Unterzeichnern besteht Einigkeit, dass Kosten auslösende Maßnahmen aufgrund der "Rahmenvereinbarung zum Schultausch in der Stadt Wolmirstedt" nur dann veranlasst werden dürfen, wenn der der Rahmenvereinbarung zugrunde liegende Raumbedarf weiter fortbesteht und dieser nicht anderweitig gedeckt werden kann".

 

   
    06.05.2020 - Kreisausschuss
    Ö 6.5 - 
   

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:14

Ablehnungen:0

Enthaltungen:1

 

Damit wird der weiterführende Antrag der CDU-Fraktion, der die Beschlussvorlage 0124/D3/2020 ergänzt, zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

 

Herr Keindorff (FDP) verlässt um 17:27 Uhr die Sitzung.

Damit sind 14 Kreisausschussmitglieder anwesend.

 

 

   
    13.05.2020 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.5 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 0124/D3/2020   
   

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss anstelle der Nr. 1-3 des Beschlussvorschlages der Kreisverwaltung:

  1. Der Abschluss der bisherigen Rahmenvereinbarung, die im Kern einen Schultausch und zunächst die Sanierung der Harnischschule zum Zwecke der späteren Nutzung durch die Stadt als Grundschulgebäude vorsieht, wird derzeit nicht weiterverfolgt.

 

  1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt bis Ende Juni 2020 eine mit der Stadt WMS abgestimmte Vereinbarung mit mindestens folgendem Regelungsinhalt vorzulegen:

 

a)      Die Harnischschule verbleibt im Eigentum des Landkreises und wird zum Zwecke der späteren städtischen Nutzung durch den Landkreis saniert. Die Kosten der Sanierung trägt der Landkreis. Die Stadt beteiligt sich mit einem Anteil von maximal 1.450.000 €.

b)      Die Gutenbergschule verbleibt im Eigentum der Stadt. Etwaige nach Auszug der Grundschule erforderlich werdende Renovierungskosten trägt der Landkreis.

c)      Die anschließende Nutzung der beiden Schulgebäude ist durch entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu regeln.

 

  1. Die Punkte 1 und 2 treten nur in Kraft, wenn die ausdrückliche Zustimmung des Landesverwaltungsamtes schriftlich vorliegt. Diese ist bei Vorliegen umgehend den Kreistagsmitgliedern zur Kenntnis zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:46

Gegenstimmen:0

Enthaltungen:4

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0124/D3/2020 erhoben.

Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 9     (nichtöffentlich)    
Ö 10  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 11  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu TOP 5 Bericht beschließende Ausschüsse (127 KB)