Der Kreistag bestätigt im Rahmen seiner Abwägung zur Festsetzung der Kreisumlage 2017 den mit Kreistagsbeschluss vom 23.11.2016 (Beschluss-Nr. 2016/20703279 im § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz von 40,1 v. H. der Umlagegrundlagen.
03.02.2020 - Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen
Der Kreistag bestätigte im Rahmen seiner Abwägung zur Festsetzung der Kreisumlage 2017 den mit Kreistagsbeschluss vom 23.11.2016 (Beschluss-Nr. 2016/20703279) im § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz von 40,1 v. H. der Umlagegrundlagen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:44
Ablehnungen:0
Enthaltungen:3
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0104/20/2020 erhoben.