Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die kommunalen
Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in
Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für den
Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der
Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellt der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die kommunalen
Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in
Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für den
Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der
Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellte der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum
Herrn Frank Senkel.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
39 Stimmen fürHerrn Frank Senkel
4 Stimmen fürFrau Heidrun Koch
Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.:DII/184/20006 erhoben.