Der Landrat wird beauftragt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 21.11.2018 in dem Rechtsstreit Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2017 (Az. 9 A 135/17 MD) fristwahrend Berufung einzulegen.
Der Landrat wurde beauftragt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 21.11.2018 in dem Rechtsstreit Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2017 (Az. 9 A 135/17 MD) fristwahrend Berufung einzulegen.
Keines der 55 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat hat der Beschlussvorlage widersprochen. Die Vorlage gilt damit als angenommen.
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.2018/30/0651 erhoben.