Der Kreistag des Landkreises Börde stellt gemäß § 52 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fest:
Die Einwendungen des Herrn Markus Grupe, Flechtingen OT Behnsdorf, gegen die Wahl zur Landrätin / zum Landrat am 18.03.2018 und gegen die Stichwahl am 08.04.2018 sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
Der Kreistag des Landkreises Börde stellte gemäß § 52 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fest:
Die Einwendungen des Herrn Markus Grupe, Flechtingen OT Behnsdorf, gegen die Wahl zur Landrätin / zum Landrat am 18.03.2018 und gegen die Stichwahl am 08.04.2018 sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:fünfundvierzig
Ablehnung:keine
Enthaltung:eine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/BKT/0559erhoben.