Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - 28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses  

 
 
Bezeichnung: 28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:02 - 16:26
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Kreisausschusses vom 05.04.2017 - öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6     öffentliche Vorlagen      
Ö 6.1  
Wahl der Allgemeinen Vertretung für den Landrat  
Enthält Anlagen
2017/BKT/0424  
Ö 6.2  
Geprüfte Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde zum 01.01.2013  
Enthält Anlagen
2017/20/0434  
Ö 6.3  
Erster Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung  
Enthält Anlagen
2017/SBU/0435  
Ö 6.4  
Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017  
Enthält Anlagen
2017/20/0427  
Ö 6.5  
Umschuldung eines Kredites im Jahr 2017  
2017/20/0430  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2017 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umzuschuldenden Kredites beträgt 17,5 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 v.H. nicht übersteigen.
  5. Der Kredit für die Umschuldung ist z.T. bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms STARK II aufzunehmen.

 

   
    26.04.2017 - Kreisausschuss
    Ö 6.5 - zur Kenntnis genommen
   

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

   
    17.05.2017 - 6. WP Kreistag Landkreis Börde
    Ö 8.6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 2017/20/0430   
   

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2017 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umzuschuldenden Kredites beträgt 17,5 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 v.H. nicht übersteigen.
  5. Der Kredit für die Umschuldung ist z.T. bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms STARK II aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:sechsundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/20/0430 erhoben.

Ö 6.6  
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Geschäftsbesorgung zwischen dem Landkreis Börde und den Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft ARGE-Breitband  
Enthält Anlagen
2017/63/0438  
Ö 6.7  
Beauftragung zur Erarbeitung eines Integrationskonzeptes  
Enthält Anlagen
2017/FB3/0433  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 9     (nichtöffentlich)    
Ö 10  
Schließung der Sitzung