Beschlussvorschlag:
Der JHA beschließt die Aufhebung der Punkte 2.1[1] und 2.2[2] der Richtlinie des Landkreises Börde zur Jugendförderung (JFRL-BK) sowie die Übertragung der Entscheidung über die Anerkennung als „Fachkraft der geförderten Kinder- und Jugendarbeit“ an den Fachdienst Jugend.
[1]Personalausgabenförderung für Fachkräfte in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit
[2]Personalausgaben- und Sachkostenförderung in der kreisweiten Kinder- und Jugendarbeit