Der Gesellschaftsvertrag der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH wird geändert und erhält die Neufassung gemäß Anlage 1.
Der Landrat und die weiteren Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden aufgefordert, entsprechend Ziffer 1. In der Gesellschafterversammlung zu stimmen.
Der Landrat ist berechtigt, die zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages notwendigen förmlichen Erklärungen abzugeben.
24.06.2015 - Kreisausschuss
Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 2015/80/0150
der Gesellschaftsvertrag der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH geändert wurde und die Neufassung gemäß Anlage 1 der Vorlage Nr. 2015/80/0150erhält.
Der Landrat und die weiteren Vertreter in der Gesellschafterversammlung wurden aufgefordert, entsprechend Ziffer 1 in der Gesellschafterversammlung zu stimmen.
Der Landrat wurde berechtigt, die zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages notwendigen förmlichen Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:siebenunddreißig
Ablehnung:keine
Enthaltung:eine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2015/80/0150erhoben.