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Sitzungsdienst
Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Wertgrenze für Investitionen und Instandsetzungen gemäß § 11 Absatz 1 GemHVO Doppik in Höhe von 25.000 Euro.
Beschluss:
Der Kreistag beschloss die Wertgrenze für Investitionen und Instandsetzungen gemäß § 11 Absatz 1 GemHVO Doppik in Höhe von 25.000 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Die Vorlage wurde zum Beschluss 931/20/2013 erhoben.